Pension Katzenglück
Ihre Katze muss einen aktuellen Impfschutz gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut (Tollwut nur bei Freigängern erforderlich) besitzen, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere Parasiten und äußere Parasiten behandelt worden sein.
Die Katze muss bei Abgabe in der Pension gesund sein und frei von Zecken, Würmern und Flöhen. Die Entwurmung und die Behandlung gegen Flöhe sind eine Woche vor dem Aufenthalt vorzunehmen.
Sollte Ihre Katze an einer Erkrankung leiden (insbesondere chronische), müssen diese vor der Abgabe von Ihnen mitgeteilt werden. Die entsprechenden notwendigen medizinischen Behandlungen müssen im Vorfeld besprochen werden.
Im Falle eines negativen Erkrankungsverlaufs während des Aufenthalts in der Katzenpension und für deren eventuellen Folgeschäden kann die Pension nicht haftbar gemacht werden.
Ebenso gilt dies für verschwiegene Erkrankungen sowie Krankheiten ohne sichtbaren Verlauf.
Im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts werden wir nach eigener Einschätzung einen Tierarzt unseres Vertrauens aufsuchen und das Tier vorstellen. Durch die Abgabe des Tieres berechtigen Sie uns dazu und müssen uns ebenfalls eine Vollmacht erteilen.
Sollte dies von Ihnen ausdrücklich nicht gewünscht werden, sind Sie verpflichtet uns eine Notfallnummer zu hinterlassen, mit einem vor Ort erreichbaren Kontakt. Dieser muss seinerseits die Katze in der Katzenpension abholen und gegebenenfalls für die tierärztliche Begutachtung sorgen.
Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter. Diese müssen bei Abholung des Tieres beglichen werden.
Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden oder Ableben übernommen.
Sollte das Tier während des Aufenthaltes entlaufen, ableben oder sich verletzen, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
Die Inbetreuungsnahme der Katze/en erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art (mitgebrachte Decken, Körbchen oder andere Gegenstände/Spielzeuge und dergleichen). Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuell entstehende Verletzungen keine Haftung übernimmt.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir extrem aggressive oder verhaltensauffällige bzw. markierende Tiere aus Rücksichtnahme auf unsere anderen Pensionsgäste nicht aufnehmen können, ebenso wie Tiere mit einem chronischen Katzenschnupfen.
Soll dies bei der Abgabe verschwiegen werden, so werden dem Tierhalter nachfolgende Schäden in Rechnung gestellt.
Sofern die vereinbarte Aufenthaltsdauer um 14 Tage überschritten wird, ohne dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgte, berechtigen Sie uns, die Katze an Dritte weiterzuvermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters/Tierbesitzers sind damit ausgeschlossen. Ebenso hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Katze oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung. Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze, auch wenn der Zeitraum die vereinbarte Zeit überschreitet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und müssen dem Betreuungsvertrag beigefügt und entsprechend unterzeichnet werden.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
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